Bereits ausgestellte Aufnahmezusagen dürfen nicht widerrufen werden, so wurde es gerichtlich entschieden. Die deutsche Regierung erteilt jedoch weiter Absagen – obwohl Geflüchtete in Pakistan und Afghanistan in Lebensgefahr sind.
Im Dezember 2025 widerrief die Bundesregierung die Zusage zur Aufnahme hunderter afghanischer Staatsangehöriger, darunter lokale Mitarbeiter:innen (Ortskräfte), die vor der Machtübernahme der Taliban mit deutschen Institutionen zusammengearbeitet hatten. Mehrere hundert Menschen sind davon betroffen, die sich in den vergangenen Monaten auf die Ausreise nach Deutschland vorbereitet hatten. Auch ihre Unterbringungen mussten sie räumen. Laut Argumentation der Bundesregierung seien diese Zusagen rechtlich nicht bindend und könnten überprüft oder aufgehoben werden. Dem widersprechen deutsche Gerichte.
Zudem wurden betroffenen Menschen Geld angeboten, sollten sie auf ihr Aufnahmerecht verzichten. Dieses Angebot hatten bis November lediglich 62 Personen angenommen. Nach Angaben von Reuters lagen diese Zahlungen durchschnittlich bei mehreren tausend Euro pro Person und erreichten in einigen Fällen etwa 6.500 Euro. Der Betrag wurde in der Regel in zwei Raten ausgezahlt: zunächst etwa 1.500 Euro bar in Pakistan und anschließend rund 5.000 Euro, nachdem sie Pakistan verlassen hatten und in Afghanistan oder in einem Drittland eingereist waren.
Vor Gericht gegen die Bundesregierung
Der deutsche Innenminister verfügt in der Migrations- und Asylpolitik über weitreichende Befugnisse, darunter der Stopp von Aufnahmeprogrammen und die Neudefinition von Umsetzungsrahmen. Diese Befugnisse sind jedoch nicht unbegrenzt. Nach geltendem Recht kann das Innenministerium frühere rechtliche Verpflichtungen nicht ignorieren oder Gerichtsurteile missachten. In Fällen, in denen verbindliche Aufnahmezusagen erteilt wurden oder gerichtliche Entscheidungen vorliegen, ist die Regierung zur Umsetzung verpflichtet, auch wenn sich die politische Linie geändert hat.
Nachdem die Aufnahmezusagen entzogen wurden, gingen zahlreiche Klagen gegen die Bundesregierung ein. In vielen Fällen entschied das Gericht zugunsten der Betroffenen. Trotz des Programmstopps verpflichteten deutsche Gerichte die Regierung zur Umsetzung früherer Zusagen. Im September 2025 wurden 47 Personen von Islamabad nach Hannover gebracht. Es folgten weitere Einreisen, beispielsweise konnten im Dezember 160 Personen, im Februar 47 in Berlin landen. Diese begrenzten Einreisen zeigen die Wirkung des juristischen Drucks auf die Regierung.
Trotzdem sind die Resultate der deutschen Abschottungspolitik zu spüren. Die Regierung hält an dem Stopp des Aufnahmeprogramms fest und begrenzt damit die Möglichkeiten Schutzsuchender und Migrant:innen aus Afghanistan, besonders jener, die noch keine feste Aufnahmezusage erhalten hatten.
9 Monate im Gästehaus
Die Ablehnung nach monatelangem Warten ist ein schwerer Schock für die Betroffenen. Nahid Sadat, Menschenrechtsaktivistin, ist eine von vielen Frauen, die nach neun Monaten in Gästehäusern der deutschen Regierung in Islamabad trotz ursprünglicher Zusage schließlich von einer Ablehnung überrascht wurden.
Sie kam vor vier Jahren nach Pakistan, nachdem die Taliban in Afghanistan die Macht übernommen hatten. Im Gespräch mit dis:orient berichtet Nahid, dass sie aufgrund ihres Engagements für Menschenrechte in Gefahr gewesen sei. „Schon vor dem Fall Afghanistans war ich schweren Drohungen der Taliban ausgesetzt. Nach mehreren Warnungen wurde ich am 22. Juni 2021 direkt angegriffen, wobei mein Mann schwer verletzt wurde.“ Nach diesem Vorfall seien sie mit Hilfe einer Frauenhilfsorganisation nach Kabul gebracht worden und hätten eine Zeit lang in einem sicheren Haus für besonders gefährdete Frauen gelebt. „Doch mit der Einnahme Kabuls durch die Taliban gab es nur noch die Möglichkeit zu gehen. Ein Verbleib in Afghanistan hätte den Tod bedeutet.“
Ein zermürbender Prozess
Sie beschreibt die Flucht aus Afghanistan als äußerst schwierig. Sie hatte große Angst vor einer Festnahme oder Abschiebung. Auch die finanzielle Situation und fehlende legale Wege machten ihr zu schaffen. Nahid berichtet, dass sie 2022 in das deutsche Aufnahmeprogramm aufgenommen wurde und nach einem langen und zermürbenden Verfahren im Jahr 2024 für sich und ihre Familie die Zusage erhielt: „Es war für uns eine große Hoffnung. Wir glaubten, nach Jahren des Leidens und der Perspektivlosigkeit endlich in ein sicheres Land zu kommen. Wir wurden dann in die GIZ-Gästehäuser in Pakistan vermittelt.“ Da sie glaubte, ihr Leid sei bald vorbei, habe sie ihren gesamten Hausrat an eine andere Familie verschenkt und sich auf die Ausreise vorbereitet.
Nach monatelangem Warten dann die Ablehnung. „Das war für mich extrem belastend und meine Probleme häuften sich. Ich musste nach Peschawar zurückkehren, eine Wohnung mieten und meinen gesamten Hausrat neu beschaffen. Dafür habe ich viel Geld geliehen. Eine Rückkehr nach Afghanistan kommt für mich einem Todesurteil gleich, deshalb bleibe ich trotz aller Belastungen in Pakistan.“
Eine Frage von Leben und Tod
Sie sagt, sie habe alle notwendigen rechtlichen Schritte für die Ausreise nach Deutschland durchlaufen, wisse aber bis heute nicht, warum ihr Antrag abgelehnt wurde: „Nach all der Hoffnung war die Ablehnung ein vernichtender Schlag für mich und meine Familie. Ich war vor Bedrohung und Gewalt der Taliban geflohen, doch was wir in Pakistan erlitten, hat unsere psychische Gesundheit massiv beeinträchtigt.“
Ob sie das Angebot erhalten habe, Geld im Gegenzug für den Verzicht auf die Ausreise nach Deutschland zu erhalten? “Nein“, sagt Nahid, hätte es aber auch nicht angenommen. „Für die Sicherheit und Zukunft meiner Kinder habe ich mein ganzes Leben verloren und lebe immer noch unter großen Schwierigkeiten. Ich bin nicht bereit, die letzte Hoffnung, die ich habe, gegen Geld einzutauschen.“
Zunehmende Repression in Pakistan
Wie Nahid hält sich ein Großteil der afghanischen Staatsangehörigen mit Aufnahmezusagen derzeit in Pakistan auf. Für deren Überstellung ist Deutschland auf die Zusammenarbeit mit den pakistanischen Behörden angewiesen. Da Pakistan seine eigenen politischen Ziele verfolgt und nicht als Transitland für Geflüchtete wahrgenommen werden möchte, ist diese Zusammenarbeit mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Außerdem verfolgt Pakistan eine zunehmend harte Politik gegenüber Migrant:innen ohne Papiere.
Gleichzeitig stellt Pakistan vielen Menschen aus Afghanistan keine Aufenthaltserlaubnis aus. Sie dürfen also offiziell nicht arbeiten, leiden unter finanziellen Schwierigkeiten und mangelnden Zugängen zu Gesundheits- und Bildungsleistungen für sich und ihre Familien. Die ständige Angst vor Festnahmen und Abschiebungen hat sich zuletzt verstärkt.
Gefahr für Journalist:innen
Anfang Februar 2026 verschärfte die pakistanische Regierung Teile einer groß angelegten Kampagne gegen irreguläre Migration mit besonderem Fokus auf Journalist:innen. In den vergangenen zwei Wochen nahm die pakistanische Polizei mindestens fünf afghanische Journalist:innen fest. Diese Festnahmen haben die Sorgen um Pressefreiheit verstärkt. Viele der Journalist:innen aus Afghanistan haben keinen gültigen Aufenthaltsstatus und sind von Abschiebung bedroht.
Im September 2023 verkündigte die pakistanische Regierung den „Plan zur Rückführung illegaler Ausländer (IFRP)“, auf dessen Grundlage Menschen ohne Papiere in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden. Der Druck auf Migrant:innen nahm 2025 auch aufgrund der Verschärfung der Beziehungen zwischen Kabul und Islamabad weiter zu. Berichte verweisen auf einen Anstieg der Festnahmen und Inhaftierungen afghanischer Migrant:innen um 18 Prozent im Januar 2026, mit 1.726 Festnahmen. Darüber hinaus wurden an einem einzigen Tag über 2.000 afghanische Migrant:innen abgeschoben, und Tausende weitere wurden in den letzten Wochen unter Druck gesetzt, das Land zu verlassen. Diese Politik umfasst auch die Räumung von Flüchtlingslagern in Islamabad und Rawalpindi und zwingt viele Migrant:innen zur Rückkehr nach Afghanistan.
Folter von Rückkehrer:innen durch die Taliban
Gleichzeitig dokumentierte ein Bericht der Vereinten Nationen vom Januar 2025 auf Grundlage von Interviews mit 49 afghanischen Migrant:innen, die aus Iran und Pakistan zurückgeführt wurden, schwere Menschenrechtsverletzungen durch die Taliban. Dazu gehören Folter, etwa Schläge mit Stöcken, Kabeln und Rohren, Waterboarding oder simuliertes Ertränken sowie Scheinhinrichtungen, willkürliche Inhaftierungen, Misshandlungen.
Die Sicherheitsbedrohungen gegen Rückkehrer:innen richten sich besonders gegen gefährdete Gruppen wie Frauen und Mädchen, ehemalige Regierungs- und Sicherheitskräfte, Journalist:innen und zivilgesellschaftliche Aktivist:innen. Trotz der von den Taliban behaupteten „allgemeinen Amnestie“ wurden diese Personen gezielt verfolgt.
Der Bericht betont, dass die Abschiebung dieser Personen nach Afghanistan gegen das Prinzip des Non-Refoulement verstößt und die Lage für Millionen von Rückkehrer:innen als äußerst gefährlich einzustufen ist.
Die deutsche Politik wirkt sich massiv auf das Leben vieler Menschen aus Afghanistan aus, wobei die begrenzten finanziellen Angebote nicht die realen Herausforderungen und Risiken abdecken, denen die Menschen ausgesetzt sind. Die Folgen dieser Politik zeigen sich weniger in eingesparten Haushaltsmitteln, sondern vielmehr in den erheblichen psychischen Belastungen, wie sie beispielhaft im Fall von Nahid Sadat sichtbar werden.



















