20.01.2026
Antikurdischer Rassismus – Vertrauen in Behörden belastet
Vorstellung des Jahresbericht 2024 zu antikurdischem Rassismus im Deutschen Bundestag, Foto: IAKR.
Vorstellung des Jahresbericht 2024 zu antikurdischem Rassismus im Deutschen Bundestag, Foto: IAKR.

Rassismus gegen Kurd:innen wird von deutschen Behörden bisher nicht erfasst und sogar von ihnen reproduziert. Die Informationsstelle Antikurdischer Rassismus sammelt Fälle und klärt auf. Ein Interview mit Mitgründer Civan Akbulut.

Die Informationsstelle Antikurdischer Rassismus (IAKR) wurde 2023 gegründet, seit Februar 2024 können Fälle von antikurdischem Rassismus gemeldet werden. Wie kam es zu der Gründung?

Es hat sich über längere Zeit gezeigt, dass es eine Stelle braucht, die sich diesem Phänomen aus zwei Gründen gezielt widmet: Erstens, hatten vor der Gründung der IAKR alle dazu gearbeitet und sich eine Plattform gewünscht, auf der diese Informationen gebündelt zusammenlaufen. Zum anderen aus persönlicher Betroffenheit. Es gibt niemanden im Team, der keinen antikurdischen Rassismus erlebt hat. Spätestens 2022/23, als mehrere Fälle mediale Aufmerksamkeit erhielten, wurde deutlich: Hier gibt es eine Leerstelle, die gefüllt werden muss. Gemeinsam mit anderen, die diese Einschätzung teilen, entstand so die Idee der Informationsstelle.

Wieso ist antikurdischer Rassismus so lange unbeachtet geblieben?

Das hat unterschiedliche Gründe, aber ganz zentral ist, dass antikurdischer Rassismus neben den klassischen Akteur:innen wie türkischen, arabischen und deutschen Nationalist:innen sowie Islamist:innen auch von Behörden reproduziert wird. Einer der großen Knackpunkte ist die Darstellung von Kurd:innen als Sicherheitsproblem, da sie mit der PKK assoziiert werden. Daher erleben viele Kurd:innen, dass Symbole, kulturelle Ausdrucksformen, aber auch politische Teilhabe häufig vorschnell unter Generalverdacht gestellt und sicherheitspolitisch interpretiert werden. Dadurch entsteht letztendlich ein Klima der Unsicherheit, das einerseits Partizipation schwächt, andererseits aber auch das Vertrauen in staatliche Institutionen belastet.

Das war letztlich der Grund, warum Kurd:innen sich vor allem in eigenen Räumen organisiert haben. Anlaufstellen gab es also immer. Die Fälle wurden aber nicht explizit als antikurdischer Rassismus benannt. Gleichzeitig existieren durchaus wissenschaftliche Arbeiten zu diesem Thema. Auffällig ist jedoch, dass sie meist von Betroffenen selbst getragen wird: In der Regel sind es Kurd:innen, häufig kurdische Frauen, die zu antikurdischem Rassismus forschen und schreiben. Zu sagen, es gebe das nicht, wäre also falsch – es ist vielmehr noch ausbaufähig.

Aus: Jahresbericht 2024. Vorfälle von antikurdischem Rassismus in Deutschland. Informationsstelle Antikurdischer Rassismus - IAKR e.V.

Wenn wir uns den Jahresbericht für das Jahr 2024 genauer ansehen, fällt auf, dass die zweitgrößte Gruppe als „unklar“ kategorisiert ist. Welche Meldungen verbergen sich hinter dieser Kategorie – und woran liegt diese Einordnung?

Die Kategorie „unklar“ haben wir dort gewählt, wo Kurd:innen explizit aufgrund ihres Kurdischseins angegriffen wurden, sich aber – ob bewusst oder unbewusst – kein konkretes ideologisches Bekenntnis erkennen ließ. Uns war es wichtig, hier besonders sorgfältig und präzise vorzugehen.

In anderen Meldungen war die Zuordnung eindeutig – etwa bei türkisch-nationalistischen Beleidigungen wie: „Du scheiß Kurde, Erdoğan ist der Beste“, oft in Verbindung mit Symbolen oder Anspielungen auf die Grauen Wölfe. In solchen Fällen ist die Einordnung klar: Wer diese Symbolik nutzt, positioniert sich auch politisch entsprechend.

Nur zwei der 217 gemeldeten Fälle wurden zur Anzeige gebracht – woran liegt das?

Viele Kurd:innen nehmen die deutsche Regierung und staatliche Behörden nicht als vollständig neutral wahr. Sie haben den Eindruck, dass antikurdischer Rassismus auch in diesen Strukturen präsent ist. Dazu gehört etwa die Kriminalisierung von Kurd:innen. Ständig mit Terrorismus in Verbindung gebracht zu werden, ist eine enorme psychische Belastung. Das untergräbt das Vertrauen in staatliche Institutionen erheblich.

Das ist ein Demokratiedefizit. Deutschland sollte hier eigentlich eine positive Rolle einnehmen, indem es antikurdischen Rassismus konsequent anerkennt, benennt und aktiv bekämpft – und sicherstellt, dass politische Teilhabe ohne pauschale Verdächtigungen möglich ist.

Ich selbst erhalte im Rahmen meiner Arbeit regelmäßig Morddrohungen und Hassnachrichten. Ich habe etwa 30 bis 40 Anzeigen erstattet, doch alle Verfahren wurden eingestellt. Trotzdem melde ich diese Vorfälle weiterhin. Gleichzeitig kann ich gut nachvollziehen, wenn Betroffene, sich nicht die Mühe machen.

Wie äußert sich dieser strukturelle Rassismus durch Behörden noch?

Antikurdischer Rassismus wird von Behörden häufig gar nicht als solcher erfasst. Viele Formen von Rassismus bleiben unsichtbar oder werden falsch zugeordnet. Angriffe auf Kurd:innen werden etwa pauschal als allgemeine Hasskriminalität oder als antimuslimischer Rassismus registriert.

In manchen Fällen mag das zutreffen – etwa wenn eine kurdische Person von einer deutschen Person angefeindet wird, weil sie für muslimisch gehalten wird und es tatsächlich ist. Wenn das jedoch nicht der Fall ist, führt diese Einordnung zu einer Verzerrung der Realität.

Ein Großteil der Fälle von antikurdischem Rassismus geht von türkischen Nationalist:innen aus. Diese greifen Kurd:innen nicht aus antimuslimischen Motiven an. Dennoch werden solche Taten in manchen polizeilichen Erfassungssystemen so verbucht. Das führt dazu, dass die spezifische kurdische Erfahrung systematisch ausgeblendet wird.

Civan Akbulut ist Mitbegründer und Vorsitzender der IAKR, Foto: Moritz Mandlburger.

Woran liegt es, dass Behörden antikurdischen Rassismus nicht als solchen erfassen?

Zum einen sind solche Kategorisierungen stark von nationalstaatlichem Denken geprägt. Kurd:innen stammen häufig aus der Türkei, aus Syrien oder aus dem Irak. Wie viele Kurd:innen tatsächlich in Deutschland leben, wurde bislang nie systematisch erfasst. Sie werden in nationalstaatliche Kategorien eingeordnet – etwa pauschal als „Türken“, wenn man dann zum Frühstück ein bisschen Sensibilisierung gegessen hat, als „türkeistämmig“.

Es braucht jedoch mehrere gedankliche Schritte, um zu erkennen, dass sich hinter diesen Zuschreibungen auch Kurd:innen, Armenier:innen, Assyrer:innen oder Pontosgriech:innen verbergen können. Der Staat denkt nationalstaatlich und nationalstaatlich haben wir Kurd:innen ihm nicht viel zu bieten. 

Hinzu kommt, dass jede Auseinandersetzung mit antikurdischem Rassismus in Deutschland schnell zu einer Konfrontation mit Akteur:innen wird, die der türkischen Regierung nahestehen und hier Lobbyarbeit gegen Kurd:innen betreiben. Damit verschwimmen die Grenzen zwischen Innen- und Außenpolitik.

Mir ist es deshalb wichtig zu betonen, dass der lange vorherrschende Dualismus in dieser Debatte nicht funktioniert und der Realität nicht gerecht wird.

Was meinen Sie damit?

Ich meine damit den vereinfachenden Gegensatz von Täter:innen auf der einen und Betroffenen auf der anderen Seite. Dieser Dualismus ist Schwachsinn aus einem ganz einfachen Grund: Eine türkische rechtsextreme Person kann aufgrund ihres Türkischseins, ihres Phänotyps, Rassismus von der deutschen Mehrheitsgesellschaft und deutschen Rechtsextremist:innen erleben. Diesen Rassismus wollen wir nicht leugnen oder relativieren. Er muss bekämpft werden. Gleichzeitig kann dieselbe Person Täter:in gegenüber anderen sein. Als Rechtsextremist:in kann sie rassistisch gegenüber Kurd:innen, Armenier:innen und vielen weiteren Gruppen auftreten.

Dieser Täter-Opfer-Dualismus hat historisch noch nie funktioniert – auch nicht in den 1960er- und 1970er-Jahren. Die Menschen wurden ja nicht nachträglich kurdisch; ihre Zugehörigkeiten spielten damals schlicht keine Rolle. Gewalt und Rassismus innerhalb migrantischer Communities wurden ignoriert. Das hat auch dazu beigetragen, dass migrantische rechtsextreme Akteur:innen noch besser Fuß fassen konnten. Fatalerweise auch teils in antirassistischen Kontexten.

Zum Beispiel?

Ich erinnere mich an diese Demonstration gegen rechts, nach dem Treffen der AfD zu Remigration, wo auch türkisch rechte Akteur:innen dabei waren. Ich bekomme seit 2020 Morddrohungen von türkischen Rechtsextremist:innen. Ich kann nicht zu Demos gegen rechts gehen, wo andere rechte Leute sind, die mir den Tod wünschen. 

Warum ist es wichtig, dass sich Organisationen mit antikurdischem Rassismus befassen?

Nirgends auf der Welt – außerhalb des kurdischen Siedlungsgebiets – leben so viele Kurd:innen wie in Deutschland. Gleichzeitig lebt außerhalb der Türkei nirgendwo eine größere türkische Diaspora als hier. Deutschland ist damit für beide Gruppen der zentrale Diasporaraum.

Hinzu kommt, dass die Bewegung der Grauen Wölfe nach der AfD die zweitgrößte rechtsextreme Bewegung in Deutschland ist. Das zeigt deutlich: Es handelt sich weder um ein „Türkei-Problem“ noch um ein reines „Türk:innen-Kurd:innen-Problem“. Es ist ein deutsches Problem.

So wie rechtsextreme Strukturen und Symbole im deutschen Kontext bekannt sein müssen, gilt das auch hier. Es gibt keine Rechtfertigung mehr dafür, die Grauen Wölfe und ihre Symbolik nicht zu kennen. Zumindest den Wolfsgruß sollte man kennen.

Dazu gehört umfassende Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit, die von den Institutionen selbst ausgehen muss. Betroffene dürfen nicht diejenigen sein, die die ganze Arbeit machen. Große Einrichtungen sollten bereits im Vorfeld über klare Konzepte verfügen, wie sie mit diesen Themen umgehen.

Wir müssen Sicherheitsräume für alle schaffen: für türkische Menschen, die Rassismus erfahren, ebenso wie für kurdische, arabische oder andere betroffene Gruppen. Sichere Räume dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Das ist mir ein echtes Herzensanliegen.

 

 

 

 

 

Nach ihrem Studium in Religionswissenschaft und Philosophie hat Nora ihren Master in professionellem Schreiben absolviert. Sie beschäftigt sich mit aktuellen gesellschaftspolitischen Fragestellungen.
Redigiert von Filiz Yildirim, Regina Gennrich