20.02.2026
Angriffe auf die Berichterstattung statt Kampf gegen Antisemitismus
Die Medienwissenschaftlerin Mandy Tröger im Interview
Die Medienwissenschaftlerin Mandy Tröger im Interview

Der Bundestag verabschiedete mehrere Resolutionen zum Kampf gegen Antisemitismus. Medienwissenschaftlerin Mandy Tröger kritisiert im Interview deren Ausgestaltung und warnt vor Risiken für die Pressefreiheit.

Mandy, du kennst die deutsche Medienlandschaft sowohl aus deiner Perspektive als Wissenschaftlerin, als auch durch deine journalistische Arbeit. Was braucht es aus deiner Perspektive für eine wirksame Antisemitismusbekämpfung in den Medien?

Es bräuchte präzise Begriffe, historische und politische Kontextualisierung und die Anerkennung jüdischer Pluralität. Antisemitismus muss klar benannt und bekämpft werden, ohne ihn gegen andere Minderheiten auszuspielen oder völkerrechtlich fundierte Kritik zu unterdrücken. Eine freie, kritische Medienlandschaft ist dafür zentral.

Der Bundestag hat mehrere Resolutionen gegen Antisemitismus beschlossen, auch im Bezug zu Medien. Was hat es damit auf sich, und was siehst du an ihnen so kritisch?

Mit den sogenannten Antisemitismus-Resolutionen sind mehrere Beschlüsse des Deutschen Bundestages gemeint, die seit 2019 verabschiedet wurden. Den Ausgangspunkt bildet die BDS-Resolution von 2019, in der die Boykottbewegung gegen Israel als antisemitisch eingestuft wurde. Darauf folgten weitere Resolutionen, zuletzt im November 2024 mit Fokus auf Kunst, Kultur und Medien sowie im Januar 2025 mit Fokus auf Schulen und Hochschulen.

Diese Resolutionen sind politisch breit getragen und beziehen sich maßgeblich auf die Arbeitsdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA), insbesondere auf den Begriff des israelbezogenen Antisemitismus. Die Resolutionen formulieren den Anspruch, Antisemitismus konsequent zu bekämpfen, und fordern staatliche Institutionen dazu auf, keine Räume, Gelder oder Unterstützung für Akteur:innen bereitzustellen, denen antisemitische Narrative zugeschrieben werden.

Warum sprichst du von den „sogenannten“ Antisemitismus-Resolutionen?

Der Begriff Antisemitismus-Resolution suggeriert, es handele sich um ein wirksames Instrument zur Bekämpfung von Antisemitismus. Tatsächlich kritisieren viele Expert:innen, dass die Resolutionen Antisemitismus politisch verengen, dass sie begrifflich unscharf sind und Antisemitismus so instrumentalisiert wird, um bestimmte Formen von Israel-Kritik zu delegitimieren. Zudem kann man gegen die Resolutionen nicht gerichtlich vorgehen. Damit schaffen sie einen Raum, in dem politische Deutungen normativ festgeschrieben werden, ohne demokratisch oder rechtsstaatlich ausreichend überprüfbar zu sein.

Was sind die Auswirkungen dieser Resolutionen auf den Journalismus?

Die Resolutionen beeinflussen die journalistische Praxis und öffentliche Debatten. Journalist:innen geraten zunehmend unter Druck, insbesondere wenn sie kritisch über Israels Regierungspolitik, den Krieg in Gaza oder das Verhalten der deutschen Bundesregierung berichten. Obwohl sie nicht justiziabel sind, begünstigen sie Selbstzensur und redaktionelle Vorsicht. Aus Angst vor Antisemitismusvorwürfen, politischer Intervention oder beruflichen Nachteilen werden Themen gemieden, Perspektiven verengt oder Debatten gar nicht erst geführt. Damit verändern sie, was als sagbar, legitim oder förderfähig gilt. Diese Verengung der Debatte betrifft nicht nur den Journalismus, sondern auch Kunst, Kultur und Hochschulen.

Wie genau kann ich mir das vorstellen? Es kommt ja niemand in die Redaktionen und bestimmt was gesagt werden darf und was nicht.

In den meisten Fällen gibt es keine expliziten schriftlichen Vorgaben, sondern eine indirekte Umsetzung. Dazu gehören interne Sprachregelungen, Glossare, Schulungen oder Workshops, die von staatlichen Akteuren oder Antisemitismusbeauftragten mitgestaltet werden.

Insbesondere im öffentlich-rechtlichen Rundfunk kann dadurch ein hoher Konformitätsdruck entstehen. Journalist:innen berichten von einer zunehmenden Reglementierung redaktioneller Arbeit: Aus Angst vor Beschwerden aus Politik, Aufsichtsgremien oder Öffentlichkeit wird im Zweifel vorsichtiger oder gar nicht berichtet. Die Umsetzung erfolgt also weniger durch offene Zensur, sondern durch strukturelle Selbstbeschränkung.

Was bedeutet das praktisch für die Arbeit von Journalist:innen?

Viele Journalist:innen berichten von Selbstzensur und schildern, dass sie bestimmte Begriffe vermeiden, Themen nicht mehr vorschlagen oder palästinensische Perspektiven nur sehr eingeschränkt abbilden. Besonders betroffen sind freie Journalist:innen und solche ohne feste Verträge, da sie stärker von Aufträgen, redaktioneller Gunst und institutioneller Rückendeckung abhängig sind. Zudem wird Antisemitismus häufig migrantisierten Gruppen zugeschrieben. Diese Dynamik führt dazu, dass migrantische Journalist:innen und Wissenschaftler:innen besonders stark unter Druck geraten.

Auch in der Wissenschaft werden Veranstaltungen abgesagt, Forschende ausgeladen, Förderentscheidungen politisiert. Besonders problematisch ist, dass diese Eingriffe oft informell erfolgen und damit schwer angreifbar sind. Insgesamt entsteht ein Klima, in dem kritische Auseinandersetzung mit der israelischen Regierungspolitik als persönliches Risiko wahrgenommen wird.

Wenn die Resolutionen so umstritten sind, warum wird hier nicht über den Rechtsweg Klarheit erstritten?

Die Resolutionen sind keine Gesetze, sondern Weisungen. Sie entfalten also keine unmittelbare Rechtswirkung und können deshalb nicht vor Gericht angefochten werden. Genau darin liegt ihre besondere Problematik. Sie agieren als politisch-normativer Rahmen, der anderen staatlichen und halbstaatlichen Akteuren signalisiert, wie sie Antisemitismus zu verstehen und zu behandeln haben.

Dieser Rahmen wird in Verwaltungsentscheidungen, Förderlogiken, Aufsichtsgremien, Personalentscheidungen oder institutionellen Leitlinien aufgegriffen. Weil die Resolutionen aber keine klaren rechtlichen Kriterien enthalten, sondern auf kontextabhängigen Begrifflichkeiten basieren, entsteht eine große Unsicherheit: Wo beginnt antisemitisches Narrativ, wo endet legitime Kritik?

Neben dieser rechtlichen Weisung beschreibst du aber auch eine direkte Einflussnahme auf die Berichterstattung. Wie sieht diese aus?

Sie erfolgt auf vielen verschiedenen Ebenen. Nicht-staatliche Akteure wie Lobbyorganisationen, politische Vereine oder einzelne Medien üben Druck aus, indem sie Chefredaktionen direkt kontaktieren, Kampagnen gegen Journalist:innen starten oder öffentliche Vorwürfe lancieren.

Daneben wirken staatliche Akteure vor allem über institutionelle Macht: etwa durch Antisemitismusbeauftragte oder Förderentscheidungen. Auch Interventionen ausländischer Botschaften werden von Journalist:innen als reale Belastung beschrieben. Zusammengenommen entsteht ein dichtes Netz aus formellen und informellen Druckmechanismen.

Ist das nicht der Normalfall, dass unterschiedliche Gruppen ihre Positionen in der Politik und Medien geltend machen? Schließlich kritisieren ja auch viele zivilgesellschaftliche Organisationen die Berichterstattung zu Gaza als einseitig.

Zivilgesellschaftliche Kritik – etwa von Menschenrechtsorganisationen, palästinensischen Initiativen oder medienkritischen Gruppen – zielt in der Regel darauf ab, journalistische Leerstellen sichtbar zu machen. Sie fordert mehr Kontext, mehr Perspektiven und eine stärkere Orientierung am Völkerrecht.

Der zentrale Unterschied liegt in der Machtasymmetrie: Zivilgesellschaftliche Akteure verfügen nicht über institutionelle Sanktionsmittel. Ihre Kritik kann ignoriert werden, sie führt nicht zu Förderstopps, Karriereeinbußen oder strukturellen Nachteilen. Staatliche und staatsnahe Kritik hingegen ist mit realen Konsequenzen verbunden.

Insbesondere junge Menschen, die von der breiteren Berichterstattung enttäuscht sind, greifen vermehrt auf soziale Medien zurück. Ist das die Alternative für eine ungefiltertere Berichterstattung?

Soziale Medien können Leerstellen teilweise füllen, sind aber kein Ersatz für professionellen Journalismus. Sie sind fragmentiert, emotionalisiert und anfällig für Polarisierung. Zudem unterliegen sie den Eigentums- und Machtstrukturen großer Plattformkonzerne, deren algorithmische Logiken Sichtbarkeit steuern und politische Debatten verzerren können. Vorwürfe des „Silencing“ – insbesondere im Kontext von Palästina – zeigen, wie stark wirtschaftliche Interessen, Moderationspraktiken und geopolitische Sensibilitäten beeinflussen, welche Stimmen gehört werden und welche nicht.

Soziale Medien bieten zwar Räume für Gegenöffentlichkeiten, können aber weder die redaktionelle Verantwortung noch die verlässliche Recherche, Einordnung und Rechenschaftspflicht leisten, die journalistischen Nachrichtenmedien zukommt. Gerade deshalb bleibt die Rolle von Redaktionen zentral: Sie tragen Verantwortung, marginalisierte Perspektiven sichtbar zu machen und Machtverhältnisse kritisch zu hinterfragen. Eine demokratische Öffentlichkeit kann sich nicht dauerhaft auf soziale Medien stützen.

Was muss sich dann in den Redaktionen ändern, um diese Rolle einzunehmen?

Es braucht strukturellen Schutz für journalistische Unabhängigkeit, mehr fachliche Expertise zum Nahostkonflikt, offene und interne Debattenräume, und besonderen Schutz für freie und migrantische Journalist:innen. Ohne diese strukturellen Veränderungen bleibt ausgewogene Berichterstattung ein leeres Versprechen.

 

 

 

Dominik ist politischer Geograph und setzt sich mit der Verhandlung von Identitäten in Räumen und an Grenzen auseinander. Aktuell arbeitet er in der politischen Kommunikation in Berlin.
Redigiert von Filiz Yildirim, Henriette Radatz