07.07.2023
Sich gegen das Verschwindenlassen verpflichten
In Syrien gibt es zwölf Jahre nach Beginn der Massenproteste kaum Hinweise auf den Verbleib der Männer, Frauen und Kinder, die größtenteils vom syrischen Regime verschleppt wurden. Grafik: Zaide Kutay
In Syrien gibt es zwölf Jahre nach Beginn der Massenproteste kaum Hinweise auf den Verbleib der Männer, Frauen und Kinder, die größtenteils vom syrischen Regime verschleppt wurden. Grafik: Zaide Kutay

Zehntausende wurden Opfer des Verschwindenlassens in Syrien. Nun soll ein UN-Mechanismus ihr Schicksal aufklären. Ein guter Moment, um die deutsche Gesetzgebung zum Verschwindenlassen zu reformieren, findet Hannah El-Hitami.

Dieser Text ist Teil der dis:orient-Kolumne des:orientierungen, die jeden zweiten Freitag erscheint.

Können 100.000 Menschen einfach verschwinden, ohne dass ihr Schicksal jemals aufgeklärt wird? In Syrien gibt es zwölf Jahre nach Beginn der Massenproteste kaum Hinweise auf den Verbleib der Männer, Frauen und Kinder, die größtenteils vom syrischen Regime verschleppt wurden. Seit Jahren kämpfen die Angehörigen der Verschwundenen in der Diaspora für Aufklärung. Manche hoffen noch auf ein Lebenszeichen, andere wünschen sich nur ein Grab, an dem sie trauern können. Dafür haben sie sich organisiert und unermüdlich lobbyiert.

Jetzt gab es einen großen Erfolg: Ende Juni stimmte die UN-Generalversammlung für die Einrichtung eines Sondermechanismus für die Verschwundenen in Syrien. Er soll „das Recht der Familien gewährleisten, das Schicksal und den Aufenthaltsort ihrer verschwundenen Angehörigen zu erfahren und angemessene Unterstützung zu erhalten.“ Auch Deutschland stimmte für den Mechanismus und hat sich in den letzten Jahren als Vorreiter im Kampf für Gerechtigkeit in Syrien präsentiert. Zeitgleich ist Deutschlands eigene Gesetzgebung zum Verschwindenlassen sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene vollkommen ungenügend. Zeit, dass sich das ändert.

Männer verschwinden, Frauen suchen

Dieses Bild ist mir in den letzten Jahren immer wieder begegnet: Eine Frau blickt anklagend in die Kamera. In den Händen hält sie ein gerahmtes Foto ihres Vaters, ihrer Tochter, ihres Mannes oder ihrer Brüder. Diese Frau ist mal jung und mal alt, sie kommt aus Syrien, Gambia oder Mexiko. Sie ist für mich zum Sinnbild des Verschwindenlassens geworden, eines Verbrechens, das Regime und bewaffnete Gruppen überall auf der Welt benutzen, um die Zivilgesellschaft zu terrorisieren.

Die Vereinten Nationen definieren Verschwindenlassen als Freiheitsberaubung durch Bedienstete des Staates oder Personen, die mit seiner Ermächtigung, Unterstützung oder Duldung handeln. Betroffen davon ist nicht nur die verschwundene Person, die ihrer Freiheit beraubt und oftmals gefoltert oder getötet wird. Auch Angehörigen und Freund:innen fügt diese Tat einen nicht endenden Schmerz zu: die ewige Ungewissheit darüber, was einem geliebten Menschen passiert ist – die Ungewissheit gar, ob er noch lebt, ob es sich noch lohnt nach ihm zu suchen, sich für ihn einzusetzen, ob das eigene Verhalten seinem Wohlbefinden schaden könnte oder längst zu spät kommt. Meistens sind es Männer, die durch den Staat oder bewaffnete Gruppen entführt werden und nicht mehr auftauchen. Meist sind es Frauen, die nach ihnen suchen. Solange sie keine Gewissheit haben, dauert das Verbrechen an.

Deutschland stellt sich quer

Trotz der Schwere und der weitreichenden Konsequenzen dieses Verbrechens ist das Verschwindenlassen keine Straftat nach deutschem Gesetz. Dabei ist Deutschland Unterzeichner der Konvention gegen das Verschwindenlassen und somit dazu verpflichtet, diesen Straftatbestand in sein Gesetzbuch aufzunehmen. Dazu hat der UN-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen den deutschen Staat schon vor fast zehn Jahren aufgefordert. Fortschritte gab es seitdem keine, denn Deutschland behauptet, dass ein Zusammenspiel aus anderen Straftatbeständen wie Freiheitsberaubung, Körperverletzung und unterlassene Hilfeleistung das Verbrechen des Verschwindenlassens ausreichend abdecke. Kritiker:innen argumentieren dagegen, dass das Verschwindenlassen ein viel komplexeres Verbrechen ist, das eine eigene Gesetzgebung und andere Verjährungsfristen braucht. Der UN-Ausschuss hat Deutschland im April gerügt und darauf beharrt, dass die deutsche Regierung das Gesetz gemäß ihren Verpflichtungen anpassen muss.

Noch problematischer für die aktuelle Situation in Syrien ist aber Deutschlands Völkerstrafgesetzbuch (VStGB). Das VStGB überträgt das internationale Völkerrecht in deutsches Recht. Es regelt zum Beispiel die Anwendung des Weltrechtsprinzips, das es der deutschen Justiz erlaubt, besonders schwere Verbrechen wie Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu ermitteln und anzuklagen, auch wenn sie keinen direkten Bezug zu Deutschland haben. Es ermöglichte zum Beispiel den Prozess gegen zwei ehemalige syrische Regimeangehörige, die in Koblenz wegen ihrer Beteiligung an staatlicher Folter in syrischen Gefängnissen angeklagt waren.

Eigentlich hätte die grausame Praxis des Verschwindenlassens bei diesem Prozess im Mittelpunkt stehen können. Politische Gefangene werden in Syrien in der Regel nicht ordnungsgemäß festgenommen, sie verschwinden einfach. Alle Personen im Zeug:innenstand, der Nebenklage und sogar die Angeklagten hatten Fälle von Verschwundenen in ihrer eigenen Familie – es gibt heute wohl kaum eine:n Syrer:in, die:der nicht betroffen ist. Angeklagt wurde dieses Verbrechen in Koblenz aber nicht.

Nachfragen ist lebensgefährlich

Denn das Verschwindenlassen kommt im deutschen VStGB zwar als ein potentielles Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor – allerdings mit gravierenden Einschränkungen. Damit der Straftatbestand erfüllt ist, müssen Angehörige zum Beispiel nachweisen, dass sie sich bei staatlichen Stellen nach dem Verbleib der Vermissten erkundigt und keine Auskunft bekommen haben. Wer sich jedoch auch nur oberflächlich mit dem syrischen Geheimdienst oder irgendeiner Polizeibehörde in der Region beschäftigt hat, weiß, wie absurd diese Anforderung ist. In Ländern, wo der Staat Menschen verschwinden lässt, ist es lebensgefährlich, nach diesen zu fragen. Nicht selten werden die Nachfragenden in der Folge selbst inhaftiert. In jedem Fall geraten sie auf den Radar von Sicherheitskräften, die vor krimineller Gewalt nicht zurückschrecken.

Fast alle Syrer:innen, mit denen ich gesprochen habe, sehen die fortdauernde Ungewissheit über das Schicksal der Verschwundenen als größte Hürde für jegliche politische Normalisierung des Assad-Regimes. Der UN-Mechanismus, der nun den mehr als 100.000 Fällen von Verschwindenlassen nachgehen soll, wird es nicht leicht haben. Das Assad-Regime war nicht erfreut über die jüngste Abstimmung der Vereinten Nationen und wird deren Arbeit wohl kaum unterstützen. Die Suche nach den Lebenden und den Toten dürfte dadurch schwierig werden und sehr lange dauern. Mittelfristig könnte der neue Mechanismus aber Erkenntnisse über Verbrechen ans Licht bringen, die zum Beispiel vor deutsche Gerichte gebracht werden könnten. Um dafür eine rechtliche Grundlage zu schaffen und um die Tragweite dieses Verbrechens ernstzunehmen, muss Deutschland seine Gesetzgebung jedoch dringend ändern.

Mehr Arbeiten der Illustratorin Zaide Kutay finden sich auf ihrem Instagram-Account.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hannah El-Hitami, Jahrgang 1991, ist freie Journalistin in Berlin und schreibt vor allem über arabische Länder, Migration und koloniales Unrecht. Sie studierte Arabische Literatur und Kultur in Marburg und war Volontärin des Amnesty Journals. www.hannahelhitami.com/  
Redigiert von Sophie Romy, Regina Gennrich