05.01.2026
Neues Mediengesetz im Libanon: Weichen stellen für die Pressefreiheit?
Zeitungsstand in Tripoli. Foto: Bilal Kamoon (WikiCommons, CC 2.0, https://commons.wikimedia.org/wiki/File:2012_newsstand_Tripoli_6835063248.jpg)
Zeitungsstand in Tripoli. Foto: Bilal Kamoon (WikiCommons, CC 2.0, https://commons.wikimedia.org/wiki/File:2012_newsstand_Tripoli_6835063248.jpg)

Seit 2010 wird im Libanon über ein neues Mediengesetz diskutiert, das für die Zukunft der Pressefreiheit entscheidend sein könne. Nicht alle unterstützen jedoch den neuesten Entwurf.

Die Meinungsfreiheit ist in Artikel 13 der libanesischen Verfassung „innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen“ garantiert, welcher jedoch Spielraum für Interpretation und Missbrauch lässt. Das Pressegesetz von 1962 und das Mediengesetz für audiovisuelle Inhalte von 1994 ergänzen diesen verfassungsrechtlichen Rahmen. 

Der lange Weg zu einem neuen Mediengesetz

Mehr als zehn Jahre sind vergangen, seit die Beiruter NGO Maharat Foundation und der damalige Abgeordnete Ghassan Moukheiber, ein unabhängiger Kandidat des Change and Reform Bloc, den Anstoß für ein neues, vereinheitlichendes Presse- und Mediengesetz im Libanon gaben. 

Farouk El Moghraby, Anwalt und juristischer Vertreter der Union of Journalists in Lebanon, begleitet die Arbeit an dem neuen Gesetz seit mehreren Jahren. Er hat bereits verschiedenste Fassungen begutachtet, wie er Ende November 2025 während eines Gesprächs am Telefon berichtet. Den letzten Entwurf, der im Mai 2025 im Parlament eingereicht wurde, sieht er als progressiv an: Die Untersuchungshaft sowie Freiheitsstrafen für sämtliche Verstöße im Zusammenhang mit freier Meinungsäußerung sollen abgeschafft werden. Zudem streicht der Entwurf die bisher im libanesischen Strafgesetzbuch und im Militärstrafrecht verankerten Bestimmungen zu Verleumdung und Beleidigung.  

Obwohl der Inhalt des Entwurfs progressiv ist – oder vielleicht genau deshalb – wurden die Verhandlungen im Sommer 2025 hinter verschlossenen Türen geführt. Auf schriftliche Anfrage betonte Elsy Moufarrej, die Präsidentin der Union of Journalists in Lebanon im November 2025, dass besonders diese Phase transparent und offen für Mitgestaltung hätte sein müssen. Sie ist mit ihrer Kritik nicht allein: Ein Zusammenschluss aus 14 libanesischen und internationalen Organisationen beklagt das undurchsichtige Vorgehen

Ein Schritt nach vorne, zwei zurück?

Ende August 2025 gab es erste Verhandlungsergebnisse des Ausschusses für Verwaltung und Justiz, der das Gesetz bearbeitet. Die Änderungsvorschläge in Form von Kommentaren, die dem Minister für Informationen Paul Morcos (parteilos) zugeschrieben werden, ernteten jedoch ebenfalls Kritik: Es seien grundlegende Aspekte verändert worden, beispielsweise die Wiedereinführung der Untersuchungshaft oder das Verbot für angeklagte Medienorganisationen, Material über Kläger:innen veröffentlichen zu dürfen.

Elsy Moufarrej berichtet: „Einige dieser Kommentare untergruben wichtige Reformen und hoben wesentliche schützende Maßnahmen für die Unabhängigkeit der Medien auf.“ Nach Reaktionen aus der Öffentlichkeit distanzierte sich Paul Marcos von den Kommentaren, leugnete deren Urheberschaft und bekräftigte, dass er den Entwurf aus dem Mai 2025 unterstütze.

Das zunehmend repressive Vorgehen der libanesischen Behörden in den letzten Jahren, besonders gegen online geäußerte Kritik an der Regierung, macht die Entwicklungen besonders beunruhigend. Human Rights Watch stellte bereits 2019 in einem Bericht fest, dass das zuständige Cybercrime Bureau zwischen Januar 2015 und Mai 2019 3.599 Ermittlungen wegen Verleumdung eingeleitet hatte. Die Organisation schreibt selbst: „Die Zahlen [...] deuteten auf einen Anstieg der Verleumdungsfälle im Zusammenhang mit Online-Äußerungen um 325 Prozent zwischen 2015 und 2018 hin, was mit der Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage und der Enttäuschung der Öffentlichkeit im Libanon zusammenfiel.“

Libanon als Bastion für Pressefreiheit bald Vergangenheit? 

In der arabischsprachigen Welt Westasiens und Nordafrikas galt der Libanon lange als sicherer Hafen für Presse- und Meinungsfreiheit, wodurch sich eine vielfältige Publikationslandschaft entwickeln konnte. Derweil lanciert der Libanon jedoch auf Platz 132 von insgesamt 180 Ländern auf dem Index der Pressefreiheit, der jährlich von Reporter ohne Grenzen (RSF) publiziert wird. Somit liegt das Land hinter Qatar (Platz 79), Kuwait (Platz 128) und Algerien (Platz 126), aber vor Jordanien (Platz 147), Saudi-Arabien (Platz 162) und Syrien (Platz 177). 

Gründe hierfür sind laut RSF das repressive Vorgehen gegen Journalist:innen und die zunehmend eindeutigere Zuordnung aller großen Medienhäuser zu politischen Parteien oder einflussreichen Geschäftsleuten. Auch starke Einschnitte in der Finanzierung von Medien nach der Explosion im Hafen von Beirut im August 2020 wirkten sich negativ auf die Medienvielfalt aus. Dieser Trend von zunehmender Kontrolle und angespannten wirtschaftlichen Umstände hat die libanesische Medienlandschaft stark geprägt. Ein neues Mediengesetz könnte nun entscheidend sein.

Das neue Mediengesetz und digitaler Journalismus

Der Konsum von Nachrichten im digitalen Zeitalter hat sich auch im Libanon verändert. Junge Medienschaffende haben sich Social-Media-Plattformen zunutze gemacht. Aktuelle Trends im Konsum von Nachrichten geben ihnen recht. Laut des Global Digital Reports von DataReportal wurden Anfang 2025 rund 4 Millionen Social-Media-Accounts genutzt, was 68,9 Prozent der Bevölkerung – rund 5,8 Millionen Bürger:innen – ausmacht. Daten einer Studie der Northwestern University in Qatar von 2019 zeigen, dass damals bereits 52 Prozent der User:innen Social Media für den Konsum von Nachrichten und Informationen genutzt haben.

Hinsichtlich des Trends zum Online-Journalismus bewertet Moufarrej einige Vorschläge des neuesten Gesetzesentwurfs positiv: die Abschaffung der Strafverfolgung medienbezogener Fälle außer für sogenannte hate speech, Aufruf zum Mord, sowie der bewussten Verbreitung von fake news. Zudem betont sie die Erweiterung der rechtlichen Definition von ‚Journalist:in’, um den beruflichen Schutz zu stärken. Auch den Vorschlag, die Lizenzpflicht für alle Medien, außer Radio und TV, abzuschaffen, begrüßt sie: „Wenn diese Maßnahmen beibehalten werden, verringern sie das Risiko, dass Lizenzen als Druckmittel gegen unabhängige Online-Medien eingesetzt werden. Die entscheidende Frage bleibt, ob das Parlament diese Garantien im endgültigen Text beibehalten wird.“  

Moufarrej hebt zudem weitere Änderungsvorschläge hervor: die geplante Einrichtung einer spezialisierten Zivilkammer, die eine schnellere Bearbeitung von Medienfällen ermöglichen soll; den rechtlichen Schutz des Zugangs zu Informationen und journalistischen Quellen, die Einrichtung eines unabhängigen nationalen Medienrats, sowie eine verpflichtende Offenlegung der Finanzierung von Medienhäusern. Zum jetzigen Zeitpunkt könne die Union of Journalists in Lebanon allerdings noch nicht beurteilen, ob diese Maßnahmen unverändert beibehalten werden. Der Text liegt noch bei dem Ausschuss für Verwaltung und Justiz.

Das Parlament setzt andere Prioritäten 

Derzeit hat das libanesische Parlament neben dem neuen Mediengesetz noch ein weitaus größeres Projekt vor sich. Sowohl ein Sprecher von Megaphone News, einem unabhängigen Online-Medium mit Sitz in Beirut, als auch der Anwalt El Moghraby schätzen im Gespräch im November 2025 eine Wahlgesetzreform angesichts der für Mai 2026 angesetzten Wahlen als Priorität ein. Aus Sicherheitsgründen möchte der Sprecher von Megaphone News anonym bleiben – ein Resultat wachsender Repressionen gegen das Kollektiv und gleichzeitig ein Indiz dafür, worum es bei der Reform des Mediengesetzes geht: die Zukunft der Presse- und Medienfreiheit im Libanon.

Darüber hinaus blockieren weitere Gesetzesvorhaben das Parlament, unter anderem eines, welches die Verteilung finanzieller Verluste zwischen dem Staat, Banken und der Zentralbank regeln soll. Der Sprecher von Megaphone News schätzt die Situation pragmatisch ein: „Der Kampf ist es, die Version des im Mai eingereichten Entwurfs beizubehalten. Ein schlechtes Gesetz könnte ein größeres Risiko für Journalist:innen darstellen, als es der derzeitige rechtliche Rahmen bereits tut.“ Auch El Moghraby stimmt zu: „Es wäre besser, das Gesetz nicht zu verabschieden, als die geänderte Fassung, die im Sommer zirkulierte. Alle Kapitel des Gesetzes hängen zusammen, eine Änderung würde sich auf das gesamte Gesetz auswirken.“ Elsy Moufarrej unterstreicht: „Der Entwurf funktioniert als kohärentes Gesamtpaket. Die Schwächung eines Teils birgt die Gefahr, dass die Reform als Ganzes scheitert.“ 

Eine Weiterleitung des Gesetzes an das Parlament steht noch aus. Nun heißt es also hoffen, dass freie Meinungsäußerung im Libanon in Zukunft möglich bleibt. 

 

Mieke Hein ist derzeit als Projektmanagerin in Wien tätig. Sie studierte Ethnologie und Arabistik in Leipzig und Wien. Ihre Interessenschwerpunkte liegen auf sozialen Bewegungen, Meinungsfreiheit sowie den politischen Auswirkungen sozialer Medien auf Gesellschaft und Kommunikation.
Redigiert von Claire DT, Martje Abelmann