25.09.2026
Iran: Die Verfolgung von Bahá’í-Frauen beginnt vor dem Gefängnis
Studierende des Bahá’í Institute for Higher Education bilden sich heimlich im Wohnzimmer weiter (2009). Foto: Niknaz Aftahi. via Wikimedia Commons (https://commons.wikimedia.org/wiki/File%3AIranian_BIHE_students_in_a_living_room.jpg). Lizenz: CC BY-SA 4.0
Studierende des Bahá’í Institute for Higher Education bilden sich heimlich im Wohnzimmer weiter (2009). Foto: Niknaz Aftahi. via Wikimedia Commons (https://commons.wikimedia.org/wiki/File%3AIranian_BIHE_students_in_a_living_room.jpg). Lizenz: CC BY-SA 4.0

Seit Jahrzehnten drängt die Islamische Republik Bahá’í aus Hochschulen, Berufen und öffentlichem Leben. Zuletzt traf die Repression auffällig häufig Frauen und ihre Bildungs- und Sozialarbeit

Manchmal genügt ein Blick auf die Dinge, die nach einer Hausdurchsuchung fehlen. Am Morgen des 25. August 2026 kommen zwölf Angehörige des iranischen Geheimdienstes in das Haus einer Bahá’í-Familie in Isfahan. Als sie gehen, fehlen elektronische Geräte, Bargeld und Gold, Eheringe, ein Klavier, Stühle und Werkzeug. Mitgenommen wird auch Sarir Mouqen.

Mouqen war erst wenige Tage zuvor aus China zurückgekehrt, wo sie seit zwei Jahren studiert. Bei ihrer Einreise beschlagnahmten Sicherheitskräfte Pass und Mobiltelefon. Nach Angaben von IranWire war ihr bereits 2018 wegen ihres Bahá’í-Glaubens ein Studium im Iran verwehrt worden. Stand Ende August ist nicht bekannt, was ihr vorgeworfen wird.

Der Fall von Mouqen reiht sich in eine lange Geschichte systematischer Unterdrückung der Bahá’í durch das Regime in Teheran ein. Die Bahá’í sind eine eigenständige monotheistische Religionsgemeinschaft, die im 19. Jahrhundert im Iran entstand. In ihrer Lehre nimmt Bildung – ausdrücklich auch die Bildung von Mädchen und Frauen – einen hohen Stellenwert ein.

Die Islamische Republik Iran erkennt die Bahá’í jedoch nicht als religiöse Minderheit an und behindert sie in der Ausübung ihrer Religion.  Angehörige der Gemeinschaft werden systematisch vom Studium und auf dem Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Immer wieder greift der Staat in ihre Organisation und ihr Eigentum ein. Ein vertrauliches Memorandum des Obersten Rates der Kulturrevolution von 1991 formulierte bereits das Ziel, „Fortschritt und Entwicklung“ der Gemeinschaft zu blockieren.

Studieren ohne Universität

Als die Bahá’í Ende der 1980er Jahre von Hochschulen ausgeschlossen wurden, begannen entlassene Lehrende und andere Akademiker:innen, junge Angehörige der Gemeinschaft selbst zu unterrichten. Hieraus entstand 1987 das Bahá’í Institute for Higher Education.

Jedoch war auch diese Institution seit ihrer Gründung der Repression durch die Behörden ausgesetzt: Sicherheitskräfte durchsuchten Wohnungen und Unterrichtsräume, beschlagnahmten Lehrmaterial und nahmen Lehrende fest. Im Mai 2011 trafen Razzien mehr als 30 Personen aus dem Umfeld des Instituts. Versuche den Ausschluss von der höheren Bildung selbst zu überwinden wurden somit systematisch unterdrückt.

Inzwischen betrifft die Repression längst nicht mehr nur Hochschulen. Neda Badakhsh trat am 27. Dezember 2025 gemeinsam mit sieben weiteren Bahá’í-Frauen ihre Haftstrafe in Isfahan an. Sie hatte afghanischen Kindern ohne regulären Schulzugang ehrenamtlich Mathematik und Persisch beigebracht. Ein Gericht verurteilte sie wegen „Bildungs- und Propagandaaktivitäten gegen das heilige Gesetz des Islam“ zu fünf Jahren Haft.

Badakhsh ist eine von 10 Bahá’í-Frauen aus Isfahan, deren Urteile 2025 bestätigt wurden. Zusammen erhielten sie 90 Jahre Haft. In den Verfahren ging es auch um Englischunterricht, Malen, Musik, Yoga und Ausflüge für iranische und afghanische Kinder und Jugendliche. Nicht allein die Tätigkeit zählt, sondern auch, wer sie ausübt: Im Fall von Bahá’í werden selbst Bildungs- und Freizeitangebote zum Gegenstand sicherheitsrechtlicher Verfolgung.

Frauen im Fokus der Repression

In den letzten Jahren gerät insbesondere die Unterdrückung von weiblichen Mitgliedern der Gemeinschaft zunehmend in den Fokus. Im Juli 2024 wandten sich 18 Mandatsträger:innen der Vereinten Nationen an die iranische Regierung. Sie warnten vor einer „alarmierenden Zunahme“ der systematischen Verfolgung von Bahá’í-Frauen. Laut ihrem Bericht waren 2024 im März 72 von 93 Bahá’í, die vor Gericht oder zum Haftantritt vorgeladen wurden, Frauen. Bahá’í-Frauen machten demnach rund zwei Drittel der inhaftierten Bahá’í im Iran aus.

Die Verfahren zeigen zugleich, wie weit der Begriff sicherheitsrelevanter Tätigkeit gefasst wird. Zu den Aktivitäten, die den Frauen vorgehalten werden, gehören Unterricht, Kinderbetreuung und kulturelle Angebote – also Tätigkeiten, durch die Bahá’í außerhalb staatlicher Institutionen eigene Bildungs- und Gemeinschaftsstrukturen schaffen.

Zugleich ist die gesellschaftliche Autonomie von Frauen zu einer zentralen Konfliktlinie in der Islamischen Republik geworden. Nach dem Tod von Jina Mahsa Amini im September 2022 richteten sich Proteste unter dem Slogan „Frau, Leben, Freiheit“ zunächst gegen Kopftuchzwang und Gewalt gegen Frauen, bald aber gegen die politische Ordnung insgesamt.

Bahá’í-Frauen pauschal dieser Bewegung zuzurechnen, wäre falsch. Ihre Verfolgung reicht Jahrzehnte zurück; aus ihrer Religionszugehörigkeit folgt keine politische Position. Berührungspunkte entstehen dort, wo Frauen eigenständig gesellschaftliche Räume schaffen. In einem System, das weibliche Körper sowie öffentliche und halböffentliche Räume kontrolliert, kann selbst alltägliche Bildungsarbeit als Sicherheitsproblem dargestellt werden.

Eine lange Geschichte der Bildung

Bildung war für Bahá’í-Frauen von Anfang an ein Weg zu gesellschaftlicher Teilhabe. Im frühen 20. Jahrhundert bauten Bahá’í eigene Schulen auf. Frauen arbeiteten dort als Lehrerinnen und übernahmen Leitungsaufgaben. Innerhalb der Gemeinschaft zeigt sich dabei eine klare Kontinuität: Bildung verschaffte Frauen öffentliche Präsenz.

Nach 1979 wurde diese Präsenz gefährlich. Die Islamische Republik zerschlug Leitungsgremien der Bahá’í; Mitglieder wurden verhaftet, verschleppt oder hingerichtet. Nach Angaben der Bahá’í International Community wurden in den ersten Jahren nach der Revolution mehr als 200 Bahá’í hingerichtet oder Opfer gewaltsamen Verschwindenlassens. Im Jahr 1983 ließ das Regime in Shiraz zehn Bahá’í-Frauen hinrichten.

Die Gewalt endete nicht mit den 1980er Jahren. In einer Kommunikation von April 2026 äußerten Mandatsträger:innen der Vereinten Nationen Besorgnis über Vorwürfe willkürlicher Festnahmen, gewaltsamen Verschwindenlassens, Folter und anderer grausamer Behandlung sowie erzwungener Falschgeständnisse gegen sieben Angehörige der Bahá’í-Minderheit.  Diese Gewalt wird begleitet von der administrativen und wirtschaftlichen Ausgrenzung.

Die Kosten der Repression

Am 24. August 2026, einen Tag vor Mouqens Festnahme, durchsuchten Sicherheitskräfte in Isfahan mehrere Wohnungen von Bahá’í-Familien. Im Haus von Keyhan und Fereshteh Atefi beschlagnahmten sie nach Angaben der Human rights Activits News Agency Kommunikationsgeräte, Gold, Haushaltsgegenstände, Werkzeug und ein Auto. Aus einer Werkstatt nahmen sie Musikinstrumente und Arbeitsmittel mit; ein Musikgeschäft wurde versiegelt.

Human Rights Watch beschreibt wirtschaftlichen Druck als festen Bestandteil der Verfolgung. Beschäftigte verloren Stellen im öffentlichen Dienst. Behörden verweigerten oder entzogen Gewerbelizenzen, schlossen Betriebe und beschlagnahmten Vermögen. Im August 2025 erhielten mindestens 20 Bahá’í in Isfahan Mitteilungen über die Beschlagnahmung von Häusern, Fahrzeugen und Bankguthaben.

Für eine Minderheit mit eingeschränktem Zugang zu Hochschulen und Arbeitsmarkt wiegen solche Eingriffe besonders schwer. Eine Haftstrafe mag zeitlich begrenzt sein, ihre Folgen sind es nicht unbedingt. Ebenso wenig lässt sich der Verlust eines Hauses, eines Studienplatzes oder einer wirtschaftlichen Existenz mit der Entlassung rückgängig machen.

Gleiche Rechte – aber welche?

Die Islamische Republik hat die Feindschaft gegen die Bahá’í im Iran nicht erfunden. Unter der Dynastie der Qajaren waren sie massiver Gewalt ausgesetzt; auch während der Pahlavi-Zeit wurden sie diskriminiert. Nach 1979 verankerte die neue Ordnung die Ausgrenzung jedoch in Verwaltung, Hochschulpolitik, Sicherheitspraktiken und Gerichtsurteilen.

Die Frage nach den Bahá’í stellt sich auch für eine Zeit nach der Islamischen Republik. Unter iranischen Menschenrechtsaktivist:innen und Oppositionellen ist Solidarität mit den Bahá’í heute sichtbarer. 2024 erklärten zehn im Evin-Gefängnis inhaftierte Frauen, darunter Friedensnobelpreisträgerin Narges Mohammadi, ihre Solidarität mit den verfolgten Bahá’í. Dies bedeutet jedoch noch keine juristische Gleichstellung. Entscheidend sind konkrete Rechte.

Könnten Bahá’í in einem neuen Iran studieren, ohne ihren Glauben zu verschweigen? Dürften sie an Universitäten lehren, im öffentlichen Dienst arbeiten oder Richter:innen und Minister:innen werden? Würden beschlagnahmte Häuser zurückgegeben oder Eigentümer:innen entschädigt? Daran entscheidet sich Religionsfreiheit. Auch eine politische Ordnung mit Wahlen kann abgestufte Bürgerrechte fortschreiben. Duldung ist noch keine Gleichheit.

Am 25. August 2026 bleiben nach der Hausdurchsuchung in Isfahan leere Stellen zurück: dort, wo vorher ein Computer stand, ein Werkzeugkasten, ein Klavier. Auch von Sarir Mouqen fehlt weiterhin jede Spur. Wann und ob die Bahá’í eines Tages in Freiheit und Würde im Iran werden leben können, bleibt abzuwarten.

 

 

 

Dr. Nima Mina lehrt Persisch und Iranistik an der Universität Bonn und war zuvor in Forschung und Lehre unter anderem an der SOAS University of London, am INALCO in Paris und an der University of Utah tätig. Seine Schwerpunkte sind die zeitgenössische iranische Gesellschaft und Kultur sowie die iranische Diaspora. Publizistische Beiträge von ihm...
Redigiert von Enno Ebersbach, Henriette Raddatz