Iraks Parlament hat gestern ein neues Wahlgesetz verabschiedet und damit den Weg für Provinzwahlen freigemacht, die nun bis zum 31. Januar 2009 in 14 der 18 irakischen Provinzen abgehalten werden sollen. Ursprünglich waren die Wahlen für die Provinzräte für den 1. Oktober dieses Jahres geplant gewesen, scheiterten aber im Streit um den Status der Stadt Kirkuk.
Die Kontrolle über Kirkuk, das häufig als das Jerusalem der Kuden bezeichnet wird, ist unter Kuden, Arabern und Turkmenen heftig umstritten. Kurdische Politiker fordern, dass die Stadt unter die Kontrolle der autonomen kurdischen Regierung gestellt wird. Turkmenen und Araber wollen, dass die Stadt, die auf riesigen Ölfeldern liegt, der Zentralregierung in Bagdad unterstellt wird.
Nun einigten sich sunnitische, schiitische, turkmenische und kurdische Parlamentsfraktionen darauf, dass die Entscheidung über den Status Kirkuks verschoben wird. Sie wollen nun ein Kommittee bilden, das im März 2009 eine Lösung für die Kirkuk-Frage vorstellen soll. Erst danach sollen die Regionalwahlen in Kirkuk und drei weiteren kurdischen Provinzen nachgeholt werden.
Das neue Wahlgesetz sieht eine Frauenquote von 25% vor, also mindestens jeder 4. gewählte Volksvertreter wird eine Frau sein. Für Minderheiten gibt es hingegen kein Quotensystem, was vermutlich zur Folge haben wird, dass Christen und Yeziden kaum in den Provinzräten repräsentiert sein werden.
Wahlkampf in Moscheen soll verboten werden, ebenso die Werbung mit religiösen Persönlichkeiten. Nach jetzigem Stand lässt sich jedoch kaum zwischen religiösen und politischen Figuren im Irak trennen. Bestes Beispiel hierfür sind der schiitische Großayatollah Ali al-Sistani oder der junge Schiitenprediger Muqtada al-Sadr.
Nach monatelangen Debatten um das Gesetz, ist der gestrige Kompromiss durchaus als Erfolg zu bewerten. Allerdings wurde dieser nur dadurch erreicht, dass der Hauptstreitpunkt - nämlich der Status Kirkus - ausgeklammert und vertagt wurde. Gegenwärtig erscheint es eher unwahrscheinlich, dass die parlamentarische Kommission diesen Streitfall wird beilegen können. Ebenso ist derzeit noch nicht geklärt, ob und wie sich die irakischen Binnenflüchtlinge für die Wahlen registrieren können.