07.12.2015
Al Sisis Hofstaat: Hintergründe zum Wahlergebnis in Ägypten
Die Militäruniform hat er abgelegt, eisern regiert er als Präsident: Abdel Fattah al-Sisi. Photo: Thierry Ehrmann/Flickr (https://www.flickr.com/photos/home_of_chaos/9328662546/in/photolist-fdkQnq-jzihKo, CC BY 2.0)
Die Militäruniform hat er abgelegt, eisern regiert er als Präsident: Abdel Fattah al-Sisi. Photo: Thierry Ehrmann/Flickr (https://www.flickr.com/photos/home_of_chaos/9328662546/in/photolist-fdkQnq-jzihKo, CC BY 2.0)

Ägyptens neu gewähltes Parlament besteht größtenteils aus Abgeordneten, die das nationalistische Projekt des Präsidenten Sisi unterstützen. Gleichzeitig haben Repressionen gegen Regimekritiker, Pressezensur und Parteiverbote bereits im Vorfeld der Wahlen die verbliebene Opposition dezimiert. Doch ohne eine echte parlamentarische Kontrolle der Exekutive scheint der Rückfall des Landes in eine autokratische Ordnung kaum noch aufzuhalten. Von Jannis Grimm

Ein Grund für den ungebrochenen Erfolg regimefreundlicher Parteien und Kandidaten bei Ägyptens Parlamentswahlen ist, dass mehrere Parteien und Parteikoalitionen bereits nach der ersten Wahletappe den Pro-Regime Allianzen das Feld räumten, teils aus Protest gegen die Favorisierung der regimetreuen Listen durch die Medien, teils aus Protest gegen angeblichen Stimmenkauf. Andere Parteien boykottierten die Wahlen komplett. Darunter waren die Dostour-Partei von Friedensnobelpreisträger ElBaradei sowie die zentristisch-islamische Wasat-Partei und die „Aufbau und Entwicklungspartei“, der politische Arm der Gamaa Islamiya. Doch auch wenn diese Parteien im Rennen geblieben wären, hätte das Ergebnis der Wahl kaum ein ernsthaftes Abbild der ägyptischen Gesellschaft und ihrer unterschiedlichen politischen Präferenzen ergeben.

Repressionen und die Restriktion des Wettbewerbs minimierten nicht nur die Chancen für faire Repräsentation. Sie machten auch eine Verschiebung des Machtzentrums vom Präsidialamt hin zum Parlament bereits im Vorfeld des Wahlakts sehr unwahrscheinlich. Die Umstände, unter denen die Wahlen stattfanden, offenbaren ein neues Ausmaß staatlicher Einflussnahme – selbst im Vergleich zu vorhergehenden Abstimmungen.

Bekannte Muster

Zwar standen bereits unter Mubarak Wahlzettelfälschung und Polizeiwillkür bei der Regulierung der Wahllokale an der Tagesordnung. 2007 entzog das Parlament, das größtenteils von Abgeordneten von Mubaraks „Nationaldemokratischer Partei“ (NDP) besetzt war, den Wahlakt durch eine Verfassungsänderung zudem jeglicher richterlichen Aufsicht. Auch sogenannte Baltagiya, angeheuerte Schlägertrupps und kriminelle Banden aus den urbanen Peripherien, schüchterten in stiller Kooperation mit den Sicherheitskräften schon lange das Wahlvolk ein, insbesondere in oppositionellen Hochburgen. Und auch die Partizipationsmöglichkeiten für die Muslimbrüder als stärkstem Oppositionsblock war stets stark begrenzt. Nach ihrem einmaligen Erfolg bei den relativ freien Parlamentswahlen 2005 (bei denen sie annähernd 20 Prozent der Stimmen auf sich vereinen konnten), wurden ihre Unterstützter regelmäßig am Betreten der Wahllokale gehindert. Die Gründung politischer Parteien war ihnen und anderen religiösen Gruppen bis zur 25. Januar-Revolution verboten.

Dennoch fällt es zunehmend schwerer, den restriktiven Kontext der vorrevolutionären Jahre mit der gegenwärtigen Lage zu vergleichen. Das administrative Chaos der Umbruchsphase 2011/12 wurde noch von institutioneller Konkurrenz und ungeklärten legislativen Kompetenzen bestimmt. Nun erfolgen staatliche Repressionen und die Begrenzung von politischer Teilnahme dagegen konzertierter und tiefgreifender als jemals zuvor.

Ohne selbst über eine eigene Parteibasis zu verfügen (wie etwa Mubarak seinerzeit über die NDP), beschränkt die Sisi-Regierung dabei zunehmend den Spielraum für alle Parteien. So haben die neue Verfassung und das Wahlgesetz von 2014 deren Stellung immens geschwächt. Indem „unabhängige Kandidaten“ befördert werden, ist dadurch letztlich auch die Entstehung eines kohärenten parlamentarischen Oppositionsblocks unterbunden worden. Dies lässt sich nun auch im Ergebnis der Parlamentswahlen erkennen: Mehr als 70 Prozent der 567 Parlamentssitze sind für individuelle Kandidaten vorbehalten, ein vergleichsweise kleiner Teil dagegen für Parteienlisten. Diese Gewichtung, ermöglichte es vor allem gut vernetzten und einflussreichen Eliten, die über die nötigen Ressourcen für effektiven Wahlkampf verfügen, ins Parlament einzuziehen. Das wiederum erleichtert deren Kooptation durch die Staatsführung.

Keine Opposition mehr übrig

Durch die Einführung bindender Quoten, die Parteien erfüllen mussten, um zur Wahl zugelassen zu werden, wurden zudem viele kleinere Parteien von der Wahl ausgeschlossen. Präsentiert als Instrument zum Minderheitenschutz, konnten gerade Parteineugründungen die notwendige Anzahl an Kopten, Arbeiter, Frauen, Expats, Jugendlichen und Behinderten in ihren Reihen nicht immer gewährleisten.

Die Islamisten, welche hierzu in der Lage gewesen wären, waren dagegen im politischen Wettbewerb nicht mehr nur marginalisiert, sondern wurden gänzlich an der Partizipation gehindert: Die „Freiheits- und Gerechtigkeitspartei“, 2011 gegründet und in den folgenden Legislativwahlen stets stärkste Kraft (2011 mit 37,5 Prozent, 2012 mit 45 Prozent), ist 2013 zusammen mit der Muslimbruderschaft verboten worden. Ein Großteil ihrer Führungskader sitzt in Haft oder ist untergetaucht. Für die verbliebenen Parteifunktionäre war eine Kandidatur als unabhängige Kandidaten riskant, da ihnen lange Haftstrafen drohen, sollte ihnen eine Verbindung zur Muslimbruderschaft angehängt werden.

Ähnlich erging es auch den Mitgliedern der Revolutionsjugend. Deren Avantgardebewegung „April 6“ ist mittlerweile verboten und die Wortführer inhaftiert worden. So blieben im oppositionellen Spektrum letztlich wenige übrig, die bei den Wahlen überhaupt antreten konnten. Dagegen waren mehr als die Hälfte der ca. 5500 Kandidaten, die zur Wahl standen, ehemalige Mitgliedern von Mubaraks Regierungspartei NDP.

Presse im Fadenkreuz

Auch die Presse stand vor den Wahlen massiv unter Druck. Kritische Journalisten finden sich seit Mitte 2013 im Fadenkreuz einer Welle von Verhaftungen und Gesetzesänderungen, die den Rahmen für freie Berichterstattung empfindlich begrenzt und stetig an Intensität zunimmt. In der jährlichen Rangliste der Pressefreiheit der Organisation Reporter ohne Grenzen rutscht Ägypten dieses Jahr erstmals auf einen der letzten zehn Ränge (von insgesamt 180). Im „weltweit viertgrößten Gefängnis für Medienangestellte“, wie das Land durch die Organisation beschrieben wird, sind Informationsfreiheit und -gleichheit praktisch nicht mehr vorhanden.

Dadurch wurde auch der Wettbewerb um Parlamentsmandate verzerrt. Während die staatliche Presse fast ausnahmslos die regimenahe Fi Hub Misr-Liste lobte, engagierten sich private Sender, wie der Kanal des Milliardenschweren Geschäftsmanns Naguib Sawiris ON-TV, offen für die politischen Plattformen ihrer Inhaber (in Sawiris Fall die Partei der „Freien Ägypter“). Insbesondere gegen die islamistischen Parteien wurde dagegen geballte Propaganda getrieben, etwa die salafistische Nour-Partei konsequent als verdeckter Agent der Muslimbrüder und des Islamischen Staates porträtiert.

Angestachelt durch diese Propaganda formierte sich landesweit sogar eine Graswurzel-Kampagne gegen die politische Partizipation religiöser Parteien. Das Argument der Kampagne, die dem Vorbild der Tamarod-Bewegung gegen Mursis Präsidentschaft folgte: Nach Artikel 74 der geltenden Verfassung von 2014 ist die Gründung politischer Parteien mit einer religiösen, ethnischen, konfessionellen oder geografischen Identität explizit verboten. Für die Meinungsbildung der ägyptischen Wählerschaft war diese Intervention umso bedeutsamer, da die Islamisten selbst über keine eigene Vertretung in den Massenmedien verfügen, über die ein Gegennarrativ transportiert werden könnte. Nachdem im Zuge des Militärputsches ein Großteil der islamistischen Presse und Sattelitenkanäle durch die Sicherheitsdienste geschlossen wurde, konnte das entstandene Vakuum auch durch ausländische Kanäle nicht gefüllt werden, denen in vielen Fällen die Sendelizenz in Ägypten entzogen wurde.

Es gab daher keine unabhängige und ausgewogene Berichterstattung über alle antretenden Parteien. Der politischen Färbung der ägyptischen Presse ist auch geschuldet, dass prozedurale Fehler und Unregelmäßigkeiten beim Wahlakt selbst kaum Aufmerksamkeit erfuhren. Als Korrektiv und Wahlbeobachter fielen sie damit aus. Die Staatsmedien berichteten einzig über „amüsante“ Anekdoten, wie etwa den Wahlerfolg eines eigentlich disqualifizierten Kandidaten in Alexandria oder Stimmabgaben für einen Verstorbenen in Minya. Zumeist gaben sie darüber hinaus den offiziellen Tenor von „transparenten und regelgerechten“ Wahlen wieder. Dieses Urteil wurde von der Hohen Wahlkommission ausgerufen und auch von der Mehrzahl der zugelassenen Wahlbeobachter kaum infrage gestellt, darunter der ägyptische Nationale Menschenrechtsrat NCHR und die Afrikanische Union. Einer Reihe unabhängiger Menschenrechtsorganisationen war die Wahlbeobachtung im Vorfeld der Wahlen dagegen nicht gestattet worden.

Eine Blamage für die Regierung

Auf Online-Plattformen, insbesondere denen von Menschenrechtsorganisationen, häufen sich derweil die Berichte über Unregelmäßigkeiten während des Wahlkampfs und der Abstimmung. Diese Berichte erreichen aber kaum ein nationales Publikum. Doch gibt schon das Ringen um die korrekte Bezifferung der offiziellen Wahlbeteiligung genügend Anlass zur Skepsis: Vor allem die ersten Wahltage waren diesbezüglich eine Blamage für die Regierung. Die Beteiligung erreichte am ersten Wahlabend gerade einmal 2,3 Prozent. Die Regierung sah sich daraufhin genötigt, mit Geldstrafen (500 LE) bei Stimmenthaltung zu drohen und die Frist zur Stimmabgabe um einen Tag zu verlängern, an dem der gesamte öffentliche Dienst hierfür beurlaubt wurde.

Dennoch konnten sich selbst Vertreter der Judikative, die mit der Beaufsichtigung des Wahlgangs betraut waren, den Spott über die geringe Beteiligung nicht ersparen: Abdullah Fathi, der Vorsitzende des Richterclubs, kommentierte die erste Runde des Wahlgangs in der ägyptischen Talkshow al-Hayat al-Youm scherzhaft mit folgenden Worten: „Es gab keine Verstöße, keine Unregelmäßigkeiten, keine Auseinandersetzungen und nicht einmal Wähler.“

Etwas bizarr mutet es da an, dass die Wahlbeteiligung nach Aussagen der obersten Wahlkommission noch in der ersten Wahlrunde plötzlich erst auf 16 Prozent, dann auf 26,6 Prozent anstieg. In der zweiten Runde lag sie indes bei 29,8 Prozent. Zum Ende der Wahlen hatte schließlich nominell wenig mehr als ein Viertel des Landes (28,3 Prozent) an den Wahlen teilgenommen hatte. Selbst wenn diese offiziellen Angaben stimmen sollten, wäre es damit die niedrigste Beteiligungsquote seit den kaum besuchten Wahlen zum Shura-Rat 2012. Zum Vergleich: Bei den Parlamentswahlen 2011 gaben noch mehr als 62 Prozent der Ägypter*innen ihre Stimme ab.

Parlament an der Kette des Regimes

Damit setzte sich letztlich ein Trend fort, der bereits bei den Präsidentschaftswahlen vergangenes Jahr zu beobachten war: Die Entkopplung der Regierungspolitik von den unmittelbaren materiellen Bedürfnissen der Bevölkerung. Gleichzeitig wächst die Einsicht, mit der Stimmabgabe effektiv keinen Einfluss auf die Geschicke des Landes nehmen zu können. Das führt dazu, dass sich vor allem junge Bürger, die den Großteil der ägyptischen Wahlbevölkerung ausmachen, demoralisiert und desillusioniert von der Politik abwenden.

Ausschlaggebend für die geringe Wahlbeteiligung an den Parlamentswahlen war überdies, dass die künftige Rolle des Parlaments als Zustimmungsgremium für die Exekutive bereits im Voraus absehbar war. Schon ein Blick auf die parlamentarische Agenda für der ersten beiden Amtswochen der neuen Legislaturperiode verdeutlicht, wie wenig Spielraum der Kammer zur Umgestaltung der bestehenden Ordnung bleibt: Mehr als drei Jahre lang wurden in Abwesenheit einer Legislative alle Gesetzesvorlagen in Ägypten durch präsidentielle Verfügungen in Kraft gesetzt. All diese Präsidialerlasse müssten gemäß Artikel 156 der Verfassung nun innerhalb von 15 Tagen ab der ersten Sitzung des neuen Parlaments geprüft und im Zweifelsfall per Veto revidiert werden. Andernfalls werden sie retroaktiv annulliert. Faktisch übersteigt dies jedoch die Kapazitäten der neuen Volksvertretung. Allein seit Mursis Absetzung summiert sich die Anzahl der Dekrete auf mehr als 200 Schriftstücke, über die im Plenum abgestimmt werden müssten. Es ist deshalb zu befürchten, dass der Großteil der Gesetze schlichtweg durchgewunken wird.

Überdies befinden sich die Parlamentarier in einer Zwickmühle: Stimmen sie den bisher beschlossenen und zukünftig geplanten autoritären Gesetzesvorhaben zu, so zementieren sie damit ihren Ruf als Erfüllungsgehilfen des Regimes. Äußern sie dagegen allzu deutliche Kritik, so riskieren sie eine juristische Anfechtung ihres Status durch die Exekutive und, wie bereits in den vergangenen Jahren vorgekommen, die Auflösung der Versammlung. So schwebt auch über der neuen Volksvertretung das Damoklesschwert der Judikative: Bereits 2012 hatte Ägyptens Oberster Gerichtshof die Auflösung des Parlaments wegen prozeduraler Fehler im Wahlablauf angeordnet; und im März 2015 hatte das Verfassungsgericht mehrere Artikel des Wahlrechts, der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses und des Gesetzes zur Verteilung der Wahlkreise für verfassungswidrig erklärt.

Um die überfälligen und durch Sisi persönlich versprochenen Wahlen dennoch möglichst schnell abhalten zu können, hatte die Regierung daraufhin nur die kritisierten Artikel revidiert, anstatt die gesamte Wahlgesetzgebung zu überarbeiten. Die vereinzelten Änderungen waren zudem eher kosmetischer Natur. Der Kern der juristischen Kontroverse, das umstrittene und sehr umständliche gemischte Wahlsystem, das eine Kombination von individuellen Kandidaturen und Parteilisten ermöglicht, wurde dagegen beibehalten. So bleibt auch nach der Einsetzung eines neuen Parlaments dieses Mal das Risiko bestehen, dass die Ergebnisse der Parlamentswahlen erneut vor dem Verfassungsgericht angefochten werden – durch Wahlverlierer oder politische Konkurrenten aus Elitenzirkeln, oder eben durch „enttäuschte“ Vertreter des Regimes. In einem solchen Fall könnte das Parlament auch rückwirkend aufgelöst werden.

Perspektive: Fahrplan für weitere Konflikte

Die mechanische Abhaltung von Wahlen erweist sich längst nicht als Schritt in Richtung Demokratie. Das Wahlergebnis belegt in Ägypten vielmehr die begrenzte Aussagekraft formaldemokratischer Prozeduren. Zwar attestierten nationale Wahlbeobachter dem Ablauf der Stimmabgabe weitgehende Regelmäßigkeit, ohne echte Wahlfreiheit verkommen Wahlen aber zur Farce und zum periodischen Verzicht des Volkes auf seine Souveränität. Ohne Repräsentation sinken dagegen die Chancen, bestehende und zukünftige politische Konflikte innerhalb der Volksversammlung zu kanalisieren. Zudem schließt sich der Raum für politische Veränderungen zugunsten einer Etablierung dysfunktionaler legislativer Strukturen, was kurzfristig zwar zur (Re-)Institutionalisierung der autoritären Ordnung unter der Ägide des Sisi-Regimes beitragen wird.

Langfristig können die drängenden sozioökonomischen Missstände, das Leid und die Frustration weiter Teile der ägyptischen Bevölkerung so aber nicht gelindert werden. Am Ende von Präsident Sisis „Roadmap“ steht damit nicht wie offizielle propagiert eine tragfähige politische Ordnung, sondern ein fragiles Gebilde, in dem die gleichen strukturellen Defizite angelegt sind, die schon 2011 eine Revolution heraufbeschworen. Nominell wird das ägyptische Parlament für fünf Jahre gewählt - es bleibt abzuwarten, ob es so lange überlebt.

 

Jannis Grimm ist Doktorand an der Berlin Graduate School Muslim Cultures and Societies (BGSMCS) der Freien Universität Berlin. In seiner Forschung beschäftigt er sich dort mit den Mikrodynamiken von Protest und staatlichen Repressionen und analysiert den Wandel von Mustern sozialer Mobilisierung in Ägypten. Zuvor arbeitete er an der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) zur politischen Transformation des Landes.

 

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